Pantaenius

Jede Grossyacht ist einzigartig. Und jede Grossyacht braucht einzigartigen Schutz! Als Spezialist für Yachtversicherungen beraten wir Sie umfassend, und das nicht nur bei Abschluss der Versicherung, sondern auch im Schadenfall. Bei der Regulierung - auch von komplizierten Schäden - stehen wir Ihnen jederzeit mit unserem Fachwissen, einem ausgedehnten Netzwerk und mit über 30jähriger Erfahrung hilfreich zur Seite. Aus Erfahrung wissen wir auch, dass es unseren Kunden schwerfällt, die Unterschiede in der Versicherungsleistung einzuschätzen. Denn beim Deckungsumfang gibt es im Markt erhebliche Unterschiede. Im Folgenden finden Sie daher einige wichtige Punkte, die wir besonders hervorheben möchten.

  • Feste Taxe: Zwischen dem Eigner und dem Versicherer wird eine feste Versicherungssumme vereinbart, die bei Totalverlust der Yacht unter Berücksichtigung etwaiger Abzüge durch erzielbare Restwerte ersetzt wird. Die "Feste Taxe" gilt während der gesamten Laufzeit des Vertrages.
  • Neu für Alt: Teilschäden werden bis zur Höhe der Festen Taxe reguliert. Kosten für Neuteile, die im Rahmen der Reparatur notwendig sind, werden ohne Altersabzüge erstattet.
  • Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung gilt nicht bei Totalverlust, Einbruchsdiebstahl, Schäden an persönlichen Effekten, Schäden durch Brand, Blitzschlag sowie bei allein durch Dritte verschuldeten Kollisionen mit dem stilliegenden Fahrzeug.
  • Fahrtgebiet: Eine Erweiterung des Fahrtgebietes auf Ihre individuellen Wünsche ist jederzeit möglich. Die nachträgliche Gefahrerhöhung durch gelegentliches überschreiten des vereinbarten Fahrtgebietes ist automatisch mitversichert.
  • Seeuntüchtigkeit: Wir haben keinen Ausschluss wegen "Seeuntüchtigkeit". Tatsächlich taucht dieser Begriff gar nicht in unseren Bedingungen auf, da dies ein "Gummibegriff" ist und nicht klar definierbar ist.
  • Bergungskosten: Bergungs-, Wrackbeseitigungs- und Entsorgungskosten werden über die Versicherungssumme hinaus ohne Summenbegrenzung übernommen.
  • Inventar und Ausrüstung: Inventar und Ausrüstung sind an gesicherten Orten auch außerhalb der Yacht und während des Winterlagers mitversichert.
  • Sinken und Wassereinbruch: Alle Schäden, auch an Maschinenanlagen, durch Sinken und/oder Wassereinbruch sind versichert.
  • Grundberührung und Kollision: Schäden durch Grundberührung oder Kollision mit schwimmenden Gegenständen sind versichert, inklusive Schäden an Schrauben und Ruder.
  • Konstruktions- und Materialfehler: Schäden durch Konstruktions- oder Materialfehler und Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch sind nur am unmittelbar betroffenen Teil ausgeschlossen. Die oft teuren Folgeschäden sind dagegen voll gedeckt.
  • Maschinenklausel: Volle Maschinendeckung!
Bei uns soll nicht nur Ihre Yacht erstklassig versichert sein, sondern auch der Service muss stimmen...

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