|
Millennium-International, Ltd. - Deutschland: + 49 (0) 981 - 977 83 32 |
|
Corporate Office England: Millennium-International, Ltd. 69 Great Hampton Street B 18 6 EW Birmingham England Dr. Hans Kamm, Geschäftsführer Company No. 5660249 Ust-IdNr.: DE 251064869 |
Corporate Office Deutschland: Millennium-International, Ltd. Kronacher Strasse 6 91522 Ansbach Deutschland Dr. Hans Kamm, Geschäftsführer Handelsregister Nr. HRB 4180 Amtsgericht Ansbach |
|
|||||||||
|
Millennium International Ltd. Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGBs Geltungsbereich Zwischen Besteller der Angebote und Millennium International Ltd., gelten ausschliesslich diese AGB. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt. Die Firma Millennium International Ltd. hat ihren Firmensitz in 69 Great Hampton Street, B186EW. Birmingham, United Kingdom und eine Zweigstelle in der Kronacherstr 6, 91522 Ansbach, Germany Dr. Hans Kamm, Geschäftsführer Telefon +49 (0) 9 11 - 67 49 08 , Fax +49 (0) 9 11- 6 89 79 83, E-Mail Adresse: info@millennium-international.com Website: www.millennium-international.com Handelsregister Ansbach, HRB 4180, UST-Id. Nr. DE 251064869. Vertragsgrundlage Charter und Teileigentum Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, ist Millennium-International Ltd. (im folgenden kurz MI) nur Vermittler für Yacht Charter und Fractional Ownership (Teileigentum), Verträge zwischen ihrem jeweiligem Auftraggeber und Dritten. Zu rechtsgeschäftlichem Handeln mit Wirkung für und gegen den jeweiligen Auftraggeber ist MI vorbehaltlich im Einzelfall schriftlich zu treffender Abreden weder berechtigt noch verpflichtet. Von MI im Internet veröffentlichende Waren und/oder Dienstleistungsangebote sind unverbindlich. Vergütung/Aufwendungsersatz MI berechnet dem Auftraggeber für die jeweils vertragsgegenständliche Geschäftsbesorgung Vergütung nach individueller Absprache pauschal, nach Zeitaufwand oder als Erfolgsbeteiligungsquote. Ist keine Vergütungsabrede getroffen, gilt die markt oder handelsübliche Vergütung als vereinbart. Vergütungsunabhängig hat MI darüber hinaus gegenüber dem Auftraggeber Anspruch auf Ersatz aller Aufwendungen, die MI zum Zwecke der Ausführung des jeweiligen Auftrages macht und den Umständen nach für erforderlich halten darf ( 670 BGB). Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen oder der Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen ist MI berechtigt, vom jeweiligen Auftraggeber angemessene Bevorschussung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Für die Einforderung solcher Vorschüsse vom Auftraggeber gilt § 315 BGB. Zurückweisung der Vorschussanforderung berechtigt MI zur Leistungsverweigerung, im Falle fruchtloser Nachfristsetzung zur ausserordentlichen Vertragskündigung, wobei, weitergehende gesetzliche Ansprüche unberührt bleiben. Versandkosten/Eigentumsvorbehalt Der auftragsgemässe oder den Umständen nach von MI für erforderlich gehaltene Versandt von Waren erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung abzuschliessen ist MI nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers und auf dessen Kosten verpflichtet. Gelieferte Waren bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Kaufpreisrechnung oder sonstigen dem Auftraggeber für die Lieferung obliegenden Gegenleistung Eigentum von MI. Gewährleistung MI leistet Gewähr für Sach und Rechtsmängel nach gesetzlichen Bestimmungen, Gewährleistungsfristen werden in übereinstimmung mit § 309 Nr. 8 b ff grundsätzlich auf das gesetzlich zulässige Minimum von 1 Jahr abgekürzt. Aufwandsentschädigung Kündigt der Auftraggeber den Vertrag mit MI ohne hierzu vertraglich oder gesetzlich berechtigt zu sein oder nur auf Grundlage der gesetzlichen Berechtigung nach § 649 BGB, ist MI berechtigt, dem Auftraggeber eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 % der vertraglich vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass MI wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. MI steht alternativ frei, unter Verzicht auf die Pauschale einen höheren Schaden konkret beziffert geltend zu machen. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus mit MI geschlossenen Verträgen ist, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, Ansbach. Rechtswahl Für von MI mit auslandsansässigen natürlichen und/oder juristischen Personen geschlossene Verträge gilt deutsches Recht. 16. Februar 2009 |




