Yacht -Teileigentum, Steuern und Finanzierung

Abhängig vom gemeldeten Wohnort und den jeweiligen Steuervorgaben, wird sich die betreffende Yacht im Besitz einer Kapital- oder einer Kommanditgesellschaft befinden.

Es wird ein Maximum an zehn Eigentumsanteilen gewährt. Jeder Eigentumsanteil stellt zehn Prozent der jeweiligen Yacht dar und berechtigt den Anteilseigner zu vier Wochen exklusiver Nutzung pro Jahr.

Um die Auswirkungen der Umsatzsteuer, die in den meisten europäischen Ländern anfällt, zu minimieren, gibt es ein Veräußerungs- und Rückleih-Arrangement, welches Mehrwertsteuerzahlungen lediglich für die jährliche Pacht -und nicht für den vollen Anschaffungspreis der Yacht- im Anschaffungsjahr erlaubt (jedem Anteilseigner wird empfohlen, seinen Anwalt und Steuerberater bezüglich einer Minderung der steuerlichen Auswirkungen zu konsultieren).

Abhängig von den Präferenzen der Anteilseigner und den Steuergesetzen der jeweiligen Länder ist es möglich, die Laufzeit der Pacht auf zehn Jahre mit einer Verlängerungsoption festzulegen.

Sämtliche Steuer- und Eigentumsaspekte werden von internationalen Anwälten bearbeitet und mit jedem Kunden und seinen Beratern vollständig analysiert.

Käufer, die die Anschaffungskosten von einem oder mehreren Anteilen teilweise bzw. komplett finanzieren möchten, können Finanzierungsleistungen erhalten.



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